Die unterschiedlichen
Schauen:
Spezialzuchtschau/CAC-Schau:
Wettbewerb um die Vergabe der Anwartschaften CAC, Res-CAC, VDH und VDH-Res
Klubsiegerschau:
Wie CAC Schau, außerdem wird der Titel Klubsieger und Klub-Jugendsieger
vergeben.
Internationale Zuchtschau/CACIB-Schau:
Wettbewerb um die Vergabe der Anwartschaften CACIB, Res-CACIB, CAC, Res-CAC,
VDH und VDH-Res
Europasieger/Bundessiegerschau:
Wie Internationale Zuchtschau, außerdem wird der Titel Bundessieger,
Bundes-Jugendsieger bzw. Europasieger, Europa-Jugendsieger vergeben. Jeweils
an den/die beste(n) Rüden/Hündin aus der Jugendklasse und den/die insges.
beste(n) Rüde/Hündin aus den übrigen Klassen
Jüngstenklasse:
6 bis 9 Monate, Hund erhält Beurteilung/Richterbericht, jedoch keine
Wertnote oder Plazierung
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Klasseneinteilung :
In dieser Reihenfolge wird auch gerichtet.
Veteranenklasse |
ab 8 Jahren |
Ehrenklasse |
Hunde mit dem Titel: Int. Champ. |
Jüngstenklasse |
6 bis 9 Monate |
Jugendklasse |
9 bis 18 Monate |
Zwischenklasse |
15 bis 24 Monate |
Championklasse |
ab 15 Monate, Hund muß anerkannten
Siegertitel vorweisen, dazu zählen:
Nationaler Champion von der FCI anerkannten Länder, Dt. Champ. VDH,
Int. Champ., FCI-Weltsieger, Bundessieger sowie Europasieger. Der
Titel Klubsieger berechtigt nicht zur Meldung |
Gebrauchshundeklasse |
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Offene Klasse |
ab 15 Monate |
Titel-Vergabe Bestimmungen:
Deutscher Jugend-Champion KfT:
4 Anwartschaftskarten von mindestens 3
verschiedenen Zuchtrichtern aus mindestens 2 Landesgruppen
ohne zeitliche Begrenzung.
Das Reserve Jugend-CAC kann aufgewertet werden, wenn der vorplazierte Hund
am Ausstellungstag
bereits Jugend-Champion ist oder die Bedingungen erfüllt hat.
Deutscher Champion
KfT:
Regelung a: es müssen 4 CAC´s unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen
werden, von denen mind. eine auf einer Int-,Allgem.- oder Klubsiegerschau
errungen wurde. Zwischen dem ersten und dem letzten CACmuß ein Zeitraum von
mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen. 1 CAC kann durch 3 Res-CAC ersetzt werden.
Regelung b: es müssen 5 CAC´s unter 3 verschiedenen Richtern nachgewiesen
werden. Die Aufwertung von 3 Res-CAC´s kann bei dieser Regelung keine
Anwendung finden. Zwischen dem ersten und dem letzten CAC muß ein Zeitraum
von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen.
Deutscher Champion VDH:
Es müssen 4 VDH Anwartschaften unter 3
verschiedenen Richtern nachgewiesen werden, von denen mind. 2 auf Int.- oder
Allgem.-Zuchtschauen errungen wurden. Zwischen dem ersten und dem letzten
VDH muß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr und 1 Tag liegen.
Änderungen im VDH Zuchtschauwesen:
Für alle
Aussteller ein wichtiger Hinweis: der VDH hat auf seiner
Mitgliederversammlung 2003 Änderungen im Zuchtschauwesen
verabschiedet, die seit 1. Juli 2004 in Kraft getreten sind. Somit
ist für alle Internationalen und Nationalen Zuchtschauen die
Einführung einer Zwischenklasse für Hunde von 15-24 Monaten
vorgeschrieben. In vielen Nachbarländern gibt es diese Klasse schon seit
einiger Zeit. Es wird die Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion
VDH“ zusätzlich auch in der Zwischenklasse in Wettbewerb gestellt.
Der VDH-Vorstand hat weiterhin folgende Änderungen der
Vergabebestimmungen des Titels „Deutscher Champion VDH“
beschlossen: es werden 5 Anwartschaften benötigt, davon mind. eine auf der
Bundessieger - oder Europasieger-Zuchtschau, mind. 2 Anwartschaften auf
Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen und 2 auf Spezialzuchtschauen
von mind. 3 verschiedenen Zuchtrichtern mit einem zeitlichen Zwischenraum
von 12 Monaten.
Der
VDH-Vorstand hat in seiner Sitzung am 2./3. August 2004 aufgrund
besonderer Härten für zahlreiche Aussteller die Vergabestimmungen
nochmals geändert. Die Pflichtanwartschaft auf den Dortmunder
Titelausstellungen entfällt - dort errungene Anwartschaften werden statt
dessen doppelt gewertet. Im Detail lauten die Bedingungen nun:
5 Anwartschaften, davon
- mindestens 3 Anwartschaften auf Internationalen oder
Nationalen Zuchtschauen
- maximal 2 Anwartschaften auf Spezialzuchtschauen
- Die Anwartschaften auf der
VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau
zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften
als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung
in eine Anwartschaft erfolgt (für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau
der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Champion
(VDH)" war).
Neu ist
ebenfalls die Einführung einer Veteranenklasse mit Vergabe des
Titels „Deutscher Veteranen-Champion VDH“.
In der Jugendklasse wird seit ab dem 1. Juli 2004 der Titel „Deutscher
Jugend-Champion VDH“ vergeben. Beide Titel benötigen mind. 3
Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen unter
mind. 2 verschiedenen Richtern ohne zeitliche Begrenzung.
Alle genannten Neuerungen gelten
seit dem 1. Juli 2004 auf Internationalen und Nationalen
Zuchtschauen. Als Übergangsregelung für Hunde, die ihre
erste VDH-Siegeranwartschaft vor dem 1. Juli 2004 erhalten haben,
gelten noch die alten Vergabebestimmungen.
Int.-Schönheits-Champion:
Es müssen 4 CACIB´s nachgewiesen werden, die unter
3 verschiedenen Richtern in 3 verschiedenen Ländern errungen wurden.
Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muß ein Zeitraum von mind. 1 Jahr
und 1 Tag liegen.
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